Sind Sie Mieterin oder Mieter einer Wohnung, die Ihnen zu groß geworden ist und die Ihren individuellen Bedürfnissen nicht mehr entspricht?
Leben Sie mit Ihrer Familie in einer Wohnung, die zu klein geworden ist und suchen Sie schon länger nach einer größeren Wohnung in Düsseldorf?
Vielleicht können Sie Ihre Wohnungen tauschen?
Als Alternative zu den normalen Formen der Wohnungssuche können Sie über wohnungstauschduesseldorf.de genau das richtige Zuhause für Sie finden.
Nach der Registrierung und Aktivierung Ihres Kontos können Sie Ihr Gesuch und Ihr jetziges Zuhause eintragen.
Jetzt können Sie nach Tauschpartnern suchen oder von anderen Tauschwilligen gefunden werden.
Über wohnungstauschduesseldorf.de können Sie ganz einfach Nachrichten an andere Tauscher versenden. Anzeigen, die Ihnen gefallen, können Sie auf Ihre Merkliste setzen, um sie später anzuschauen. Anzeigen, die Sie nicht interessieren, können Sie auf Ihre Ignorierliste setzen, sodass sie Sie bei Ihrer weiteren Suche nicht mehr stören.
Wenn Sie einen Tauschpartner gefunden haben und Ihnen das Zuhause vom anderen auch nach Besichtigung gefällt, müssen die notwendigen Formalitäten abgestimmt werden.
…wenn Sie Hilfe bei der Registrierung und beim Erstellen Ihres Gesuches benötigen.
…bei der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern.
…bei Verhandlungen mit den jeweiligen Vermieterinnen und Vermietern.
…wenn eine Übergangswohnung oder die vorübergehende Einlagerung des
Hausstandes benötigt wird.
…bei der Planung und Organisation des Umzuges.
…bei der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Sie möchten Ihre Wohnung zum Tausch anbieten und benötigen Hilfe bei der Nutzung von wohnungstauschduesseldorf.de. Das Wohnungsamt kann Sie hierbei unterstützen und ist behilflich bei der Registrierung sowie beim Erstellen eines Gesuches. Des Weiteren bietet das Wohnungsamt Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern an.
Haben Sie sich mit einer anderen Mietpartei auf einen Wohnungstausch geeinigt, kann das Wohnungsamt Kontakt zur jeweiligen Vermieterseite aufnehmen und Ihnen bei Verhandlungen hinsichtlich der Zustimmung zum Tausch sowie bei mietvertraglichen Angelegenheiten behilflich sein.
Darüber hinaus können im Rahmen eines Wohnungstausches Zuschüsse für die Mietpartei gewährt werden, die ihre Wohnung zu einem Zeitpunkt verlassen muss, zu dem die Tauschwohnung noch nicht bezogen werden kann.
Städtischer Zuschuss
Kosten für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie für die vorübergehende
Einlagerung des Hausstandes können mit einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro
bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Zustimmung zum Wohnungstausch können die jeweiligen Vermieterinnen und Vermieter auf Antrag einen zweckfreien Zuschuss von jeweils 2.500 Euro erhalten.
Dieser Zuschuss wird bei öffentlich geförderten Wohnraum nicht gezahlt.
Sie haben eine neue Wohnung gefunden und stehen vor der Aufgabe, den anstehenden Umzug zu planen und zu organisieren. Hierbei können Sie Unterstützung durch die Wohnberatung des Wohnungsamtes erhalten. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch, bei dem gemeinsam mit Ihnen alle Fragen und Aufgaben rund um den Umzug erörtert werden. Im Anschluss steht Ihnen die Wohnberatung bei der Umsetzung unterstützend zur Seite.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Wohnberatung können von allen Ratsuchenden kostenlos, unverbindlich und einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung des Umzuges zu erhalten.Städtischer Zuschuss
Zur Finanzierung der Umzugskosten, rechtlich notwendiger Renovierungsarbeiten und anfallender
Doppelmieten, können Sie einen städtischen Zuschuss von insgesamt maximal 7.000
Euro erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der städtische Zuschuss wird nicht gewährt zur Finanzierung von Neuanschaffungen, Genossenschaftsanteilen und der Kaution.
Sie haben eine neue Wohnung gefunden, die im Wesentlichen Ihren Bedürfnissen entspricht. Allerdings
sind bauliche Änderungen erforderlich, damit Sie sicher und problemlos in der Wohnung leben können,
zum Beispiel der Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, die Beseitigung einer
Balkonschwelle oder die Anbringung eines Handlaufs.
Bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Wohnraumanpassung können Sie Unterstützung durch
die Wohnberatung des Wohnungsamtes erhalten. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch durch den
Architekten der Wohnberatung, der Sie kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen
Möglichkeiten eines Umbaus informiert. Im Anschluss steht Ihnen die Wohnberatung bei der Umsetzung
der Baumaßnahme unterstützend zur Seite, zum Beispiel führen wir auf Wunsch die notwendigen
Gespräche mit dem Vermieter.
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Wohnberatung können von allen Ratsuchenden kostenlos, unverbindlich und einkommensunabhängig in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung einer Umbaumaßnahme zu erhalten.
Städtischer Zuschuss
*Grundlage sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Sie haben Fragen? Kein Problem! Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Ansprechpartner
Florian Tiegelkamp-Büngers
Telefon 0211 89 92777
Oder schicken Sie eine Mail über das Kontaktformular.